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Ist geschlechtsbezogene Diskriminierung im Namen der Religion zu rechtfertigen?
Prof. Dr. Ayhan Tekineş The 6th International Conference on Human Sciences — „Gender Studies, Law, Media and Society" Tirana, Albanien, 08. Juni 2019
Obwohl die Menschheit mit zahlreichen sozialen, politischen und ökonomischen Problemen konfrontiert ist, zählen Sicherheit und Diskriminierung seit jeher zu den zentralen Herausforderungen. Insbesondere im Zuge globaler Migrationsbewegungen und der Herausbildung multikultureller Gesellschaftsstrukturen ist die Problematik der Diskriminierung verstärkt in den Vordergrund getreten. Diskriminierung stellt gegenwärtig eines der gravierendsten Probleme moderner Gesellschaften dar.
Diskriminierung entsteht häufig aus Identitätskonstruktionen heraus. Individuen und Gruppen definieren ihre eigene Identität nicht selten in Abgrenzung zu „den Anderen". Dieser Abgrenzungsprozess kann zur Ausgrenzung, Entfremdung oder Unterdrückung jener führen, die als fremd wahrgenommen werden. Identität wird somit nicht nur als Selbstdefinition verstanden, sondern zugleich als Instrument zur Differenzierung und Hierarchisierung.
Die Existenz unterschiedlicher Rassen, Religionen und Kulturen sowie gesellschaftlicher Pluralismus und Arbeitsteilung stellen jedoch eine wesentliche Bereicherung für fortgeschrittene Gesellschaften dar. Vielfalt ist nicht per se problematisch, sondern bildet eine unverzichtbare Grundlage gesellschaftlicher Entwicklung.
Geschlecht als grundlegende menschliche Differenz
Eine der grundlegendsten Differenzierungen innerhalb der Menschheit ist die Unterscheidung zwischen männlich und weiblich. In religiösen Schöpfungserzählungen wird diese Dualität ausdrücklich thematisiert:
„Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild; als Mann und Frau schuf er sie." — Genesis (1 Mose 1,27)
Auch im Koran wird in Sure an-Nisāʾ (4:1) die gemeinsame Erschaffung von Mann und Frau aus einem einzigen Wesen betont. Aus religiöser wie gesellschaftlicher Perspektive zählt das Geschlecht damit zu den primären Identitätsmerkmalen des Menschen.
Geschlechtsbezogene Diskriminierung ist dabei ein allgegenwärtiges Phänomen — da das Geschlecht ein konstitutives Merkmal menschlicher Existenz darstellt, sind ihre Auswirkungen auf sämtliche Lebensbereiche besonders tiefgreifend.
Vier Dimensionen geschlechtsbezogener Diskriminierung
1. Ontologische und metaphysische Dimension
Religion und Philosophie haben die Geschlechterdifferenz im Hinblick auf das Wesen des Menschen und seine Stellung im Sein reflektiert. Problematisch wird es dort, wo unterschiedliche Schöpfungsmerkmale als Zeichen von Unvollkommenheit interpretiert und insbesondere Frauen abgewertet oder marginalisiert werden. Klassische religiöse Auffassungen, nach denen die Frau dem Mann diene, sowie die Zuschreibung untergeordneter Eigenschaften können eine Grundlage für strukturelle Diskriminierung bilden.
2. Moral und Recht
Im Bereich von Verantwortung und Rechten zeigt sich geschlechtsspezifische Diskriminierung besonders deutlich. Die Zuschreibung unterschiedlicher gesellschaftlicher oder familiärer Rollen kann zur Einschränkung grundlegender Menschenrechte führen. Ein konkretes Beispiel sind ökonomische Ungleichheiten — etwa unterschiedliche Entlohnungen von Männern und Frauen bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit.
3. Repräsentation
Die gesellschaftliche Repräsentation von Frauen ist weiterhin unzureichend. Sowohl in politischen als auch in kulturellen und institutionellen Kontexten sind Frauen häufig unterrepräsentiert. Diese mangelnde Sichtbarkeit verstärkt bestehende Ungleichheiten und reproduziert traditionelle Rollenmuster.
4. Diskursive Marginalisierung
In Medien und Kommunikationsstrukturen dominiert häufig weiterhin eine männlich geprägte Perspektive, wodurch stereotype Darstellungen reproduziert und alternative Sichtweisen an den Rand gedrängt werden.
Wege aus der Diskriminierung
Es wäre jedoch verkürzt anzunehmen, dass Diskriminierung allein durch die Negierung geschlechtlicher Unterschiede überwunden werden könnte. Unterschiede zwischen den Geschlechtern werden früh wahrgenommen und sozial verarbeitet. Entscheidend ist daher nicht die Leugnung von Differenzen, sondern die Verhinderung ihrer Hierarchisierung.
Die zentrale Kategorie gesellschaftlicher Ordnung sollte nicht das Geschlecht, sondern das Menschsein sein.
Die Zugehörigkeit zur Menschheit muss als übergeordnete Identität verstanden werden, welche andere Differenzen relativiert und moralische Maßstäbe bestimmt.
Ein erster Schritt zur Überwindung geschlechtsbezogener Diskriminierung besteht in der historischen und gegenwärtigen Anerkennung ihrer Existenz. Ein zweiter Schritt erfordert die kritische Analyse und Neuinterpretation religiöser sowie kultureller Deutungsmuster, die diskriminierende Strukturen stützen. Dabei ist weniger die isolierte Interpretation einzelner Texte entscheidend als vielmehr die kritische Reflexion grundlegender hermeneutischer Ansätze.
Pluralismus und Menschenwürde
Pluralismus bedeutet, Menschen in ihrer kulturellen und religiösen Identität anzuerkennen und zu respektieren. Die Achtung des Geschlechts ist eine grundlegende Voraussetzung dieses pluralistischen Verständnisses.
Männliche und weibliche Identität sind reale Kategorien menschlicher Existenz. Die übergeordnete Identität jedoch ist das Menschsein selbst. Das Streben nach der vollen Entfaltung menschlicher Würde und Potenziale gilt gleichermaßen für Männer wie für Frauen. Für jene, die dieses Ideal verwirklichen, verliert eine Unterscheidung aufgrund von Geschlecht oder Zugehörigkeit letztlich ihre normative Bedeutung.